
private Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge wird für alle Menschen in Deutschland immer wichtiger, vor allem aber für die jungen Menschen beziehungsweise für alle Berufsanfänger. Für viele, die gerade erst angefangen haben zu arbeiten, ist der Gedanke an die eigene Altersvorsorge erst einmal etwas befremdlich. Doch es ist sehr wichtig, dass sich jeder Arbeitnehmer frühzeitig Gedanken über die eigene finanzielle Absicherung im Alter macht. Die meisten Menschen möchten auch im Alter ihren gewohnten Lebensstandard behalten oder träumen davon, nach der Zeit des Berufslebens viele Reisen zu machen oder einem Hobby nachzugehen. Doch all diese Pläne kosten Geld, dass der Pensionär dann auch zur Verfügung haben muss. Darum ist es schon in jungen Jahren ratsam, zusätzlich zu der gesetzlichen Rente auf eine private Altersvorsorge zu achten.
moderne Altersvorsorge
Die moderne Altersvorsorge der heutigen Zeit basiert auf drei Säulen und besteht aus drei Schichten. Zu der ersten Säule zählt die gesetzliche Rentenversicherung, die zweite Säule besteht aus der betrieblichen Alterssicherung, die die gesetzliche Rente ergänzen kann, während die private Altersvorsorge die dritte Säule bildet. Die drei Schichten der Altersvorsorge bestehen aus der Basisversorgung, der zusätzlichen Vorsorge sowie bestimmten Kapitalanlageprodukten.
gesetzliche Rentenversicherung
In die gesetzliche Rentenversicherung zahlen alle angestellten Arbeitnehmer durch Abzug der Beiträge von ihrem Bruttogehalt ein. Es gibt auch Sonderformen der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel die Alterssicherung der Landwirte, das berufsständische Versorgungswerk oder die Beamtenversorgung. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung, in die alle angestellten Arbeitnehmer einzahlen müssen. Auf die betriebliche Altersvorsorge hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Dabei gibt es die Möglichkeit, dass nur der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge finanziert oder dass ausschließlich der Arbeitnehmer in einen entsprechenden Vertrag einzahlt oder dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Finanzierung teilen. Zahlt der Arbeitnehmer die betriebliche Altersversorgung komplett alleine, geschieht dies in der Regel über einen Gehaltsverzicht. Für den nicht ausgezahlten Teil des Gehalts müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, weshalb beide Seiten von dieser Vereinbarung profitieren. Die dritte Säule der Altersvorsorge stellt die private Vorsorge dar. Diese Form der Alterssicherung ist komplett freiwillig und jeder Arbeitnehmer muss selbst entscheiden, ob er jeden Monat auf einen Teil seines Einkommens verzichten möchte, um für sein eigenes Alter vorzusorgen.
Anlageprodukte der Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge kann aus unterschiedlichen Anlageprodukten bestehen. Dabei werden einige Anlageformen ebenfalls vom Staat finanziell unterstützt, wie zum Beispiel die Riester-Rente für Angestellte oder die Rürup-Rente, die vor allem für Selbstständige mit einer hohen Steuerbelastung gedacht ist, aber auch von Angestellten abgeschlossen werden kann. Daneben gelten auch private Rentenversicherungen, Aktienbesitz, Investmentfonds, Sparpläne, Lebensversicherungen, Bausparpläne oder Immobilienbesitz als ideale Anlageprodukte, die für eine private Altersvorsorge geeignet sind. Doch bei allen Anlageformen müssen die Sparer beachten, dass sie sich für ein Produkt entscheiden, das in seinem Wert während der Laufzeit möglichst stabil bleibt, um seinen Zweck als Altersvorsorge zu erfüllen. Dabei sollte nicht nur auf die Rendite der einzelnen Wertanlagen geachtet werden, sondern auch auf die Kosten, die sie durch Gebühren, Provisionen und sonstige Posten verursachen. Bei einer Altersvorsorge in Immobilien ist auch der Werterhalt des Hauses oder der Wohnung über die Jahre hinweg mit einzurechnen, da diese Kosten die Rendite entsprechend mindern werden.
gesetzliche Altersrente
Um über die Höhe der privaten Altersvorsorge zu entscheiden, müssen Arbeitnehmer zunächst einmal die wahrscheinliche Höhe ihrer gesetzlichen Rente kennen. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger informieren die Versicherten einmal im Jahr über die erwartete Höhe ihrer gesetzlichen Altersrente. Diese Information kann als Grundlage zur Berechnung der privaten Altersvorsorge dienen. Der Versicherte muss nur die Differenz zwischen seinem aktuellen Nettogehalt und seiner erwarteten gesetzlichen Rente berechnen und schon ist er über seine sogenannte Rentenlücke informiert. Aufgrund dieser Berechnung ist es dann möglich, das passende Produkt für die private Altersvorsorge zu finden und somit eine Verminderung seines Lebensstandards im Alter zu verhindern.



