Basisrente
Die Basisrente ist neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Ihr Regelwerk ist an die Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung angelehnt. Umgangssprachlich wird die Basisrente als auch Rürup-Rente bezeichnet, namensgebend war Bert Rürup, der den Grundstein für die Umsetzung der Basisrente setzte. Bei der Basisrente gibt es am Ende der Ansparzeit kein Kapitalwahlrecht für den Versicherungsnehmer, die eingezahlten Beiträge und daraus resultierende Gewinne werden ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Diese Pflicht zur Verrentung gilt auch für alle Zusatzleistungen, die sich mit in den Vertrag einschließen lassen (zum Beispiel Hinterbliebenen-Vorsorge, Beitragsrückgewähr bei Tod, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung).
Steuerliche Vorteile durch eine Basisrente
Die Beiträge für eine Basisrente dürfen steuerlich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden. Seitdem die Basisrente 2005 eingeführt wurde, steigt der absetzbare Anteil der Beiträge von 60 % auf 100 % im Jahre 2025. Jedes Jahr dürfen zwei Prozentpunkte mehr abgesetzt werden. Für das Jahr 2011 beträgt der absetzbare Teil 72 %, im folgenden Jahr werden 74 % der Beiträge absetzbar sein. Dabei wird zusätzlich ein Höchstbeitrag von 20.000 € für Ledige bzw. 40.000 € für Verheiratete zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass der in 2011 maximal absetzbare Beitrag für die Basisrente bei 14.400 € liegt.
Die Basisrente wird nachgelagert besteuert, während in der Ansparphase hohe Steuernachlässe gewährt werden, zahlen Versicherungsnehmer in der Rentenauszahlungsphase Steuern auf die ausgezahlten Rentenleistungen. Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt von 2005 bis 2020 jährlich um 2 zwei Prozentpunkte, beginnend bei einer Versteuerung von 50 %. Von 2020 bis 2040 steigt der Anteil noch einmal um jeweils einen Prozentpunkt, bis 2040 dann die komplette Rentenleistung versteuert werden muss. Der zu versteuernde Anteil wird dabei bei Beginn des Rentenbezugs dauerhaft festgelegt. Wer zum Beispiel 2020 eine Jahresrente von 10.000 € aus einem Basisrentenvertrag erstmal bezieht, muss 8.000 € davon versteuern, 2.000 € bleiben durchgehend steuerfrei. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass sämtliche Rentenerhöhungen, die während des Rentenbezugs in Kraft treten, komplett versteuert werden müssen.
Welche Voraussetzungen muss der Basisrente Vertrag erfüllen?
Damit ein Versicherungsnehmer in den Genuss des hohen Sonderausgabenabzugs kommen kann, muss der Vertrag einige Bedingungen erfüllen. Die Auszahlung der Leistungen darf nur als lebenslange Rente erfolgen, die Rente darf bei Vertragsbeginn bis zum 31.12.2011 frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden und die Ansprüche aus dem Basisrentenvertrage dürfen nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht kapitalisierbar sowie nicht veräußerbar sein. Wird der Vertrag erst nach dem 31.12.2011 abgeschlossen, darf der Rentenbeginn nicht vor dem 62. Lebensjahr liegen. Durch die enge gesetzliche Regelung für Basisrenten sind solche Verträge auch nicht kündbar, sie dürfen lediglich beitragsfrei gestellt werden.
Dafür wird der Wert einer Basisrente weder beim Arbeitslosengeld noch beim Bezug von Hartz-IV-Leistungen angerechnet, solange sich die Rente noch in der Ansparphase befindet. Während des Rentenbezugs sind die Leistungen nur nach den normalen Pfändungsgrenzen geschützt, Bezüge oberhalb der Grenzen können gepfändet werden.
Für wen lohnt sich eine Basisrente?
Die Basisrente wurde in erster Linie als Zusatzvorsorge für Selbstständige geschaffen, die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Gerade bei höheren Einkommen können Sie mit der steuerlichen Absetzbarkeit profitieren, da sie so das Einkommen und damit auch die Steuerlast deutlich senken können. Auch bei einer längeren Arbeitslosigkeit bleibt das Guthaben im Vertrag gesichert und der Selbstständige kann so weiterhin auf eine spätere Rentenzahlung hoffen.
Durch die Absetzbarkeit über den Sonderausgabenabzug können aber auch Angestellte von der Basisrente profitieren. Allerdings gibt es dabei einige Sonderregelungen zu beachten. Bevor ein Angestellter eine Basisrente abschließt, sollte er daher Rücksprache mit einem Steuerberater halten. Gegen die Basisrente spricht vor allem die Unflexibilität während der Ansparphase. Hinterbliebene können nur über zusätzliche Verträge oder Einschlüsse abgesichert werden, die die Rendite schmälern und ebenfalls lebenslang verrentet werden müssen.



