private Altersvorsorge

Tipps zur Besteuerung der Rente

Renten müssen in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile grundsätzlich versteuert werden. Dabei gibt es aber Unterschiede zwischen den einzelnen Rentenformen, die auch schon vor dem Abschluss beachtet werden sollten, damit es bei einem späteren Rentenbezug nicht zu unerwarteten Belastungen durch Steuern kommen kann.Besteuerung bei der Riester-RenteDie Riester-Rente muss während des Bezuges generell vollständig versteuert werden, hier gibt es keinerlei Alternativen. Dafür zahlt der Staat während der Ansparphase Zuschüsse und Riester-Sparer können zudem von einem erhöhten Sonderausgabenabzug profitieren. Bis zu 2.100 € jährlich können durch eine Riester-Rente zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden.

Besteuerung bei allen anderen Rentenformen

Alle Rentenverträge, die weder zu den zertifizierten Riesterprodukten noch zu den Basisrenten gehören, werden weiterhin nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser Anteil ist abhängig vom Alter der Person zu Rentenbeginn und liegt im Bereich zwischen 59 % und 1 %. Von dieser Regelung profitieren auch Arbeitnehmer, die eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Direktversicherung abgeschlossen haben. Diese Verträge werden ebenfalls nur mit dem Ertragsanteil versteuert und dabei ist es unerheblich, oder der Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung die Beiträge übernimmt oder der Arbeitgeber als Zusatzleistung in die Direktversicherung einzahlt.

Möglichkeiten, die Steuerbelastung zu mindern

Auch während der Rentenbezugszeit gibt es für Rentner zumindest einige Möglichkeiten, um die Steuerbelastung zu senken. Rentner dürfen ebenfalls Werbungskosten abziehen, wer keine Kosten nachweisen kann, profitiert von der Pauschale in Höhe von 102 €. Dazu kann auch noch eine Pauschale für Sonderausgaben in Höhe von 36 € abgezogen werden. Eventuell weitere Abzüge, die über die Pauschalen hinaus entstehen, können natürlich genau berücksichtigt werden. Für alle zu versteuernden Rentenbezüge gilt allerdings der Grundfreibetrag, wer nach Abzug sämtlicher Kosten eine zu versteuernde Rente von weniger als derzeit 8.004 € erhält, muss trotz theoretischer Versteuerung keine Steuern an das Finanzamt zahlen. Bei der exakten Versteuerung kommt es also immer auf den individuellen Einzelfall an, sodass über die tatsächliche Steuerbelastung keine verlässliche Aussage getroffen werden kann.

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Riester und Rürup

Die beiden Formen der Altersvorsorge "Riester" und "Rürup" sind staatliche Vorsorge-Förderprogramme, die Ihnen unter Umständen steuerliche Vorteile bringen können. Für Details nutzen Sie bitte die kostenlosen Rechner unserer Partner, die wir hier zur Verfügung stellen.