private Altersvorsorge

Renten

In Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung ein Teil unseres strukturierten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung von Arbeitnehmern. Finanziert wird diese Rente durch die Teilnahme am Umlageverfahren der Arbeitnehmer, die vom Gesetz vorgeschrieben ist. Des Weiteren wird sie auch von weiteren Personen finanziert, die der Versicherungspflicht unterliegen, als versichert gelten oder freiwillige Beiträge einzahlen. Diejenigen, die ihre Beiträge aufgrund einer freiwilligen Versicherung oder einer Versicherungspflicht einzahlen, bezahlen somit die Renten der Arbeitnehmer, die aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Damit erwirbt er gleichzeitig seinen eigenen Anspruch auf die Rente; man nennt es den Generationenvertrag. Getragen wird die gesetzliche Rente von der „Deutschen Rentenversicherung“ und ist im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs verankert.

Renten Leistungen

Die Risiken, die bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sind die Altersrente, die Hinterbliebenenrente und die verminderte Erwerbsfähigkeit. Außerdem tragen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung auch Leistungen im Rahmen einer beruflichen und medizinischen Rehabilitation zur Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Erwerbsfähigkeit. Da diese Leistungen zur Vorbeugung der versicherten Risiken dienen, sind sie nicht versicherungsfremd. Ein Grundsatz vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters im Fall von Altersrenten heißt „Reha vor Rente“. Das bedeutet, dass vor der Zahlung der Rente versucht wird, die Erwerbsfähigkeit wieder zu rekonstruieren. Nur in dem Fall, dass dies nicht mehr möglich ist, besteht ein Rentenanspruch.

Die Grundlage der Rentenabrechnung: Das Versicherungskonto

Die Grundlage einer Leistungsberechnung sind die enthaltenen rentenrechtlichen Zeiten eines Versicherten, die in einem Verfahren zur Kontenklärung schlussendlich durch einen Feststellungsbescheid endgültig festgestellt wird.

Die unterschiedlichen Rentenleistungen

Renten, die man aufgrund diverser Risikofälle erhält, sind beispielsweise die Versichertenrenten mit der Erwerbsminderungsrente, der Altersrente und der Erziehungsrente sowie die Hinterbliebenenrente. Dazu müssen aber einige Vorschriften erfüllt sein, wie zum Beispiel versicherungsrechtliche Voraussetzungen (Wartezeiten) und persönliche Voraussetzungen (Lebensalter, Tod, Erwerbsminderung).

Die Rentenauskunft und Renteninformation

Seit dem Jahr 2002 versenden die jeweiligen Rentenversicherungsträger schon einige Jahre vor dem Rentenbeginn die aktuellen Renteninformationen an ihre versicherten Personen. Dadurch erhält der Versicherte einen Überblick über seine aktuellen Rentenansprüche. Unterteilt ist diese Renteninformation zwischen einem vorgezogenen Beginn bei einer vollen Erwerbsminderung und wie hoch der Betrag ist, bei der zukünftigen gewöhnlichen Altersrente, wenn sich die augenblicklichen Bedingungen nicht verändern würden.

In dieser Renteninformation wird auch immer auf die Versorgungslücke hingewiesen; nämlich auf den Kaufkraftverlust, der durch die zu erwartende niedrige Rente entsteht und auch auf die zukünftige bevorstehende Inflation. Diese Renteninformation sollen nach der Einführungszeit alle Versicherten, die das 27. Lebensjahr vollendet und Minimum 5 Jahre ihre Beiträge eingezahlt haben, erhalten. Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten dann nur noch alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Dieser ist auch zu entnehmen, wann der Rentenbeginn der unterschiedlichen Rentenarten beginnt entweder mit oder ohne Abschläge für eine frühzeitige Inanspruchnahme der Altersrente.

Versicherungsverlauf

Definiert man den Begriff Versicherungsverlauf, so stellt er einen Nachweis über die gespeicherten Daten eines Versicherten über seine rentenrechtlichen Zeiten dar. Zur Kontenklärung wird der gegenwärtige Versicherungsverlauf in Form einer Aufstellung an den Versicherten versandt. Daraus kann festgestellt werden, ob alle rentenrechtlichen Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldet sind. Beigefügt sind dem Versicherungsverlauf in der Regel auch die notwendigen Antwortbogen oder Vordrucke.

Nach Eingang der Antwort eines Versicherten können dann die fehlenden rentenrechtlichen Zeiten hinzugefügt werden oder eventuell nicht richtig festgestellte Sachverhalte geändert werden. Letztendlich wird dann ein Feststellungsbescheid angeordnet, mit dem der Versicherungsverlauf von Seiten des Leistungsträgers unwiderruflich festgestellt wird. Hinsichtlich der Daten, die im Versicherungskonto enthalten sind, gelten sie nunmehr als geklärt. Trotzdem sind aber auch Berichtigungen und Ergänzungen des Versicherten darüber hinaus durchführbar. Gegebenenfalls sind sie auch durch einen Zeitablauf oder später hinzukommende Daten sogar notwendig.

Rentenreserven

In einem sogenannten Umlageverfahren erfolgt die Finanzierung der Rentenversicherung. Laufende Beiträge, die von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung verwaltet werden, werden auf der Stelle als Renten verauslagt. Eine kleine „Nachhaltigkeitsrücklage“ gibt es nur, um die Liquidität zu gewährleisten.

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Riester und Rürup

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