private Altersvorsorge

Riester Rente

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die von Seiten der Bundesregierung sowohl mit Zulagen wie auch mit Steuervergünstigungen gefördert wird. Sie wurde mit der Rentenreform der Jahre 2000 und 2001 eingeführt, denn seit dem Absenken des Nettorentenniveaus sowie der Anhebung der Lebensarbeitszeit ist es notwendiger denn je, privat für das Alter vorzusorgen, um später keine finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen.

Anlagevarianten für die Riester-Rente

Die staatlich geförderte Riester-Rente ist für viele Anleger, die für ihr Alter vorsorgen wollen, interessant. Um jedem Anleger die passende Anlageform zur Verfügung stellen zu können, ist der Abschluss der Riester-Rente in unterschiedlichen Varianten möglich. Die wohl beliebteste Form für die Riester-Rente ist die Rentenversicherung. Sie kann sowohl in verzinslicher wie auch in fondsgebundener Form abgeschlossen werden. Bei der verzinslichen Variante erhalten Anleger einen garantierten Mindestzins und können gleichzeitig von den Überschusserträgen der Versicherung profitieren. Bei der fondsgebundenen Variante hingegen wird in Investmentfonds angelegt, um die Chancen des Aktien- und Zinsmarktes nutzen zu können.

Als Alternative für sicherheitsorientierte Anleger ist der Abschluss der Riester-Rente auch als Banksparplan möglich. Wer hingegen wiederum den Chancen des Aktienmarktes nutzen möchte, kann alternativ auch einen Fondssparplan abschließen. Seit 2008 ist es zusätzlich möglich, die Riester-Rente mit dem Wunsch nach Wohneigentum zu kombinieren. Seither bieten die Bausparkassen Bausparverträge, für die ebenfalls die Riester-Rente in Anspruch genommen werden kann. Schließlich ist Wohneigentum eine wichtige Säule der privaten Vorsorge und soll so wieder gefördert werden. Die Zulagen werden hier im Übrigen sowohl in der Spar- wie auch in der späteren Darlehensphase bezahlt, so dass sie auch bei dieser Anlageform bis zum Renteneintrittsalter genutzt werden kann.

Die Zulagen der Riester-Rente

Diese Zulagen werden in eine Grundzulage sowie eine Kinderzulage gezahlt. Die Grundzulage steht jedem Vertragsinhaber, der die Fördervoraussetzungen erfüllt, zu. Sie beträgt aktuell 154 Euro und wird jährlich auf den Vertrag aufgezahlt. Die Kinderzulage hingegen beträgt 185 Euro, und zwar für alle kindergeldberechtigten Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden. Für alle Kleinen, die seit dem 01. Januar 2008 geboren wurden, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro pro Jahr, so dass sich junge Eltern über noch höhere Förderbeträge freuen können. Die Kinderzulage kann von nur einem Elternteil in Anspruch genommen werden, eine doppelte Auszahlung ist nicht möglich. Um auch junge Menschen von der Notwendigkeit der privaten Vorsorge überzeugen zu können, hat die Bundesregierung einen Berufseinsteiger-Bonus ins Leben gerufen. Er beträgt einmalig 200 Euro im Jahr des Abschlusses, wenn der Sparer das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.

Wer die Riester-Zulagen in Anspruch nehmen kann

Wichtigstes Merkmal der Riester-Rente ist die Gewährung von staatlichen Zulagen. Diese erhalten Sparer, die sich für einen zertifizierten Riester-Vertrag entschieden haben, mindestens vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens in diesen Vertrag einzahlen und zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Im Detail sind dies in erster Linie Arbeitnehmer, die über die gesetzliche Rentenversicherung versichert und somit direkt von künftigen Rentenkürzungen betroffen sind. Aber auch Auszubildende, rentenversicherungspflichtige Selbstständige sowie Eltern während der Erziehungszeit und Kranke, die Krankengeld beziehen, können die staatlichen Zulagen der Riester-Rente nutzen. Demzufolge sind Selbstständige sowie Studenten, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, nicht förderberechtigt. Die einzige Ausnahme ist bei Ehepartnern möglich, wenn einer der Partner pflichtversichert ist und einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Der nicht förderberechtigte Partner kann dann ebenfalls einen Vertrag abschließen und die Zulagen nutzen.

Die steuerlichen Aspekte der Riesterförderung

Zusätzlich zur staatlichen Zulage ist es bei der Riester-Rente möglich, einen steuerlichen Vorteil zu erzielen. Dieser ist insbesondere für Gutverdiener interessant, die so durchaus Steuererleichterungen durch die Riesterförderung erzielen können. Alle Beiträge zur Riester-Rente können steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen angesetzt werden. Der Mindestbeitrag liegt dabei bei vier Prozent des Bruttoeinkommens, auch ein Maximalbeitrag wurde festgelegt. So ist der steuerliche Ansatz auf maximal 2.100 Euro pro Jahr begrenzt.

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Riester und Rürup

Die beiden Formen der Altersvorsorge "Riester" und "Rürup" sind staatliche Vorsorge-Förderprogramme, die Ihnen unter Umständen steuerliche Vorteile bringen können. Für Details nutzen Sie bitte die kostenlosen Rechner unserer Partner, die wir hier zur Verfügung stellen.