Riester Bausparen
Riestern mit Bausparverträgen: Die eigenen vier Wände sind eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung 2008 entschieden, die Riester-Förderung nicht mehr nur für Fondssparpläne, Banksparpläne oder Rentenversicherungen auszuzahlen, sondern auch dann zu gewähren, wenn Sparer hiermit Kapital fürs Eigenheim ansparen oder ein Baufinanzierungsdarlehen abzahlen. Experten sprechen in diesem Zusammenhang auch vom Wohn-Riester oder Riester Bausparen.
Riester Förderung
Die Riester-Förderung kann seither auch dann in Anspruch genommen werden, wenn Sparer zertifizierte Bausparverträge abschließen, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Voraussetzung ist, dass das geförderte Objekt erst nach 2008 angeschafft oder gebaut wurde. Für ältere Objekte wird die Förderung nicht gewährt, da Haus- oder Wohnungsbesitzer hier mitunter bereits die bis 2005 geltende Eigenheimzulage genutzt haben.
Das Prinzip des Riester-Bausparens
Grundsätzlich funktionieren Riester-Bausparverträge ebenso wie klassische Bausparverträge. Auch hier unterteilt sich der Vertrag in eine Sparphase und eine Darlehensphase. Während der Sparphase spart der Bausparer Guthaben an und kann dann nach Erreichen des Mindestguthabens sowie der Mindestanspardauer das zinsgünstige Bauspardarlehen nutzen, um das Eigenheim oder die Eigentumswohnung hiermit zu finanzieren. Ein entscheidender Vorteil liegt allerdings darin, dass Bausparer zusätzlich die Riester-Förderung nutzen können, sofern sie zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Förderberechtigt sind alle Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.
Auch Eltern während der Elternzeit und Kranke, die aktuell Krankengeld erhalten, können die Riester-Förderung beziehen. Sie wird dabei sowohl in der Sparphase wie auch in der Darlehensphase ausgezahlt und dient zu Anfang dazu. Während des Ansparens erhöht die jährlich gezahlte Riester-Förderung so das vorhandene Sparguthaben, um die Zuteilungsreife des Bausparvertrages schneller zu erreichen. In der späteren Darlehensphase dann dienen die Förderzahlungen einer schnelleren Entschuldung, denn sie können direkt als Sonderzahlungen eingesetzt werden.
Die Höhe der Riester Förderung
Die Wohn-Riester-Förderung ist analog der klassischen Riester-Förderung und unterteilt sich in eine Grundförderung und eine Kinderzulage. Die Grundförderung beträgt derzeit 154 Euro. Sie wird ausgezahlt, wenn der Sparer mindestens vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens in den Bausparvertrag einzahlt. Zusammenveranlagte Ehegatten können so eine Grundförderung von 308 Euro pro Jahr erzielen. Zusätzlich haben Eltern die Möglichkeit, die Kinderzulage zu erhalten und diese zusätzlich für den Bausparvertrag zu nutzen.
Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten Eltern aktuell 185 Euro pro Jahr, und zwar so lange für die Kinder noch Kindergeld bezahlt wird. Um die Förderung junger Familien zu erhöhen, wurde die Riester-Förderung für ab 2008 geborene Kinder erhöht. Eltern erhalten für diese Kinder nun pro Jahr 300 Euro. Eine Familie mit zwei kleinen Kindern kann damit eine Förderung von 908 Euro pro Jahr erhalten. Auf eine durchschnittliche Finanzierungsdauer von 25 Jahren gerechnet ergibt sich so ein Förderbetrag von insgesamt 22.700 Euro.
Der Abschluss des Riester-Bausparvertrages
Familien, die den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses planen, sollten schon frühzeitig mit dem Aufbau von Eigenkapital beginnen. Idealer Weise wird hierzu ein Riester-Bausparvertrag genutzt, um bereits von Anfang an die Riester-Förderung in Anspruch nehmen zu können. Zusätzlich eignet sich der Bausparvertrag, um die heute niedrigen Zinsen für die Zukunft zu sichern. Schließlich gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Zinsen auch noch nach Abschluss der Sparphase, so dass Bausparer schon frühzeitig mit garantierten Zinsen und festen Monatsraten rechnen können. Die Abschlussgebühr des Riester-Bausparvertrages wird nicht, wie bei klassischen Bausparverträgen üblich, direkt nach Vertragsabschluss berechnet. Ebenso wie bei anderen Verträgen wird die Abschlussgebühr auch hier auf fünf Jahre verteilt.



