Riester Förderung
Die Riester Förderung bezieht sich auf eine staatlich geförderte, privat finanzierte Rente, die sowohl als reiner Rentenvertrag als auch zur Finanzierung privat genutzten Wohneigentums genutzt werden kann. Die Förderung erfolgt durch Zulagen und durch steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, wobei das Finanzamt prüft, was für den Riester Sparer günstiger ist. Die Riester Förderung wird einem bestimmten Personenkreis gewährt, der pauschal gesetzlich rentenversicherungspflichtig sein muss.
Eigenschaften der Riester Förderung
Ein Riester-Vertrag wird mit einem privaten Anbieter abgeschlossen, der zum Auszahlungszeitpunkt mindestens die einzahlten Beiträge garantieren muss. Die Auszahlung erfolgt prinzipiell als lebenslange Rente innerhalb einer Garantiezeit, wobei die Rente auf den Ehepartner übertragen werden kann, wenn der Versicherte vor Ende der Garantiezeit stirbt. Für selbst genutztes Wohneigentum kann Kapital entnommen werden, auch Darlehen für Wohneigentum sind durch einen Riester Vertrag förderfähig. Beim Bezug von HartzIV bleibt das angesparte Kapital eines Riestervertrages unberücksichtigt, das Kapital ist ebenso pfändungssicher. Der Anbieter eines Riestervertrages kann gewechselt werden, wobei Kosten entstehen. Der Staat gewährt bei Einzahlung der Mindestsparquote von 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens pro Person eine Förderung von 154 Euro, für das erste Kind 185 Euro und für jedes weitere Kind 300 Euro. Zusätzlich sind die einzahlten Beiträge steuerlich abzugsfähig, wobei stets die günstigste Lösung berechnet wird, weil die Förderung prinzipiell zunächst zum steuerpflichtigen Einkommen gerechnet wird.
Förderberechtigt für einen Riester Vertrag sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, auch in der Künstlersozialkasse versicherte Künstler und Journalisten, pflichtversicherte Landwirte, Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld sowie Bezieher von HartzIV sowie ihnen gleichgestellte Arbeitslose, die unter § 3 SBG VI fallen, rentenversicherungspflichtig sind, aber aufgrund ihres Vermögens keine Geldleistungen erhalten. Weiterhin sind Pflegepersonen riesterförderfähig, auch geringfügig Beschäftigte bei vollem (durch den Arbeitgeber aufgestockten) Rentenversicherungsbeitrag von 19,9 Prozent, pflichtversicherte Vorruheständler, Beamte, Soldaten und Richter mit Beamtenversorgung, erwerbs- und dienstunfähige Personen und Kindererziehende nach Beantragung der Kindererziehungszeit. Privat versicherte Selbstständige sind nicht förderfähig, ebenso nicht die verkammerten Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten), nicht die Altersrentner und ebenso so nicht Studenten sowie geringfügig Beschäftigte ohne vollen Beitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ehepartner sind mittelbar zulagenberechtigt.
Riester: Sparformen und Förderung
Der Riester-Sparer kann das Geld auf verschiedene Weise anlegen. Es kommen die klassische und die fondsgebundene Rentenversicherung, ein Fondssparplan, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung infrage. Auch beim Fondssparen muss der Anbieter den Kapitalerhalt garantieren, was ein zusätzlicher Vorteil der Riester Förderung gegenüber einem klassischen Fondssparplan ohne Förderung ist, denn dieser kann prinzipiell auch Verluste erleiden. Die Fonds für eine Riester-Rente werden daher so zusammengestellt, dass das Gros der Anlage in sichere Rentenpapiere fließt, die zum Ende der Laufzeit mindestens das einzahlte Kapital garantieren. Ein Teil wird spekulativer angelegt, um eine höhere Performance zu erzielen. Die Förderung erfolgt einerseits über die Zulagen, zum anderen sind die eingezahlten Beiträge steuerlich abzugsfähig. Der Sonderausgabenabzug beträgt maximal 2.100 Euro jährlich. Das Finanzamt prüft, ob gemäß dem individuellen Steuersatz dem Riester-Sparer eher der volle Sonderausgabenabzug oder eher die Förderung zugutekommt und berechnet für ihn die günstigste Lösung (Günstigerprüfung).
Wenn ein Ehepaar mit relativ gutem Verdienst und zwei oder drei Kindern zwei Riester-Verträge abschließt, spielt das eine Rolle, weil die Gesamtzulagen von beispielsweise 793 Euro (zwei Kinder) wahrscheinlich etwas günstiger sind als die Steuerersparnis von vielleicht 35 Prozent von 2.100 Euro = 735 Euro, wenn das Ehepaar aber nur ein Kind hat (Zulagen = 493 Euro), wäre die Steuerersparnis günstiger. Die Riester Förderung weist in diesem Punkt sehr komplexe Züge auf, die oft kritisiert wurden, sie schafft allerdings auch große Gerechtigkeit. Riester Sparer sollten möglicherweise an dieser Stelle der Günstigerprüfung des Finanzamtes vertrauen. Um die Förderung zu erhalten, müssen die 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, mindestens aber 60 Euro jährlich eingezahlt werden. Wenn das nicht geschieht, wird die Zulage anteilig gekürzt. Riester Sparer sollten daher alljährlich, etwa im November oder Dezember, ihre Einzahlungen mit ihrem Jahresverdienst abgleichen, vor allem wenn dieser gestiegen ist. Es besteht die Möglichkeit einer Nachzahlung. Die Förderung wird sonst auch rückwirkend gekappt und zurückgefordert, so geschehen im Mai 2011 bei einigen Hunderttausend Riester Sparern. Diese hatten einfach die genauen Bedingungen übersehen.



