Riester Rente berechnen
Mit der Riester-Rente können abhängig Beschäftigte und einige andere Personengruppen eine staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge aufbauen. Sie wurde im Zuge der Rentenreform 2001 vom damaligen Arbeitsminister Walter Riester vorgeschlagen, der auch Namensgeber für das entsprechende Produkt wurde. Die Riester-Rente wird zum einen durch direkte Zuschüsse und zum anderen durch besondere Möglichkeiten der steuerlichen Absetzung der Beiträge gefördert. Sie kann generell von allen Personen abgeschlossen werden, die gesetzlich rentenpflichtversichert sind. Dazu gehören generell alle Arbeitnehmer und außerdem einige Selbstständige (Handwerker und Künstler, die über die KSK versichert sind). Bezieher von Arbeitslosengeld und Hartz IV sind ebenfalls unmittelbar berechtigt, außerdem geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichten und Amtsträger. Selbstständige, die nicht versicherungspflichtig sind, können zwar ebenfalls eine Riester-Rente abschließen, sind aber nicht förderberechtigt. Hier bietet sich als Alternative die sogenannte Basis-Rente an, die in erster Linie auf Selbstständige ausgerichtet ist.
Riester-Rente berechnen – direkte staatliche Förderung
Der Staat zahlt für jede abgeschlossene Riester-Rente einen Zuschuss, wenn der Beitrag, den der Versicherungsnehmer leistet, bestimmte Voraussetzungen erfüllt. In den Rentenvertrag müssen jährlich mindestens 4 % des Bruttojahreseinkommens des Vorjahres eingezahlt werden, damit der Versicherungsnehmer die vollen Fördersätze erhalten kann. Wird weniger eingezahlt, gibt es die Förderung dementsprechend ebenfalls nur anteilig. Die Zuschüsse werden allerdings in der Berechnung der 4%-Grenze miteinbezogen, sodass sich ein deutlich geringerer tatsächlicher Aufwand ergeben kann. Eine Ausnahme gibt es derzeit nur bei mittelbar zulageberechtigten Personen.
Wer mit einem Partner zusammenlebt, der unmittelbar förderberechtigt ist, kann ebenfalls eine Riester-Rente abschließen, bei der diese Grenze nicht gilt. Ab 2012 wird diese Regelung allerdings höchstwahrscheinlich entfallen, sodass auch bei mittelbar zulageberechtigten Personen der Mindestbeitrag fällig wird. Dieser liegt derzeit bei 60 € im Jahr, die der Versicherungsnehmer auf jeden Fall selbst einzahlen muss. Einige Versicherungsgesellschaften verlangen allerdings darüber hinaus höhere Mindestbeiträge (in der Regel 120 € im Jahr beziehungsweise 10 € im Monat).
die Höhe der staatlichen Förderung berechnen
Ein förderberechtigter Erwachsener erhält derzeit 154 € Förderung pro Jahr auf seinem Riester-Konto gutgeschrieben. Gibt es eigene Kinder, die vor 2008 geboren wurden, kommen für jedes Kind noch einmal 185 € dazu. Kinder, die nach dem 1.1.2008 geboren wurden, werden sogar mit 300 € je Kind berücksichtigt. Junge Riester-Sparer profitieren derzeit von einem einmaligen Bonus in Höhe von 200 €, der im ersten Jahr nach Vertragsabschluss von der Zulagenstelle gewährt wird. Die jeweils ausgezahlten Zulagen werden auf den zu leistenden Eigenbeitrag angerechnet.
Riester-Eigenbeitrag berechnen – ein Beispiel
Um den Eigenbeitrag zu ermitteln, sind nur wenige Schritte notwendig. Als Grundlage dient das Bruttoeinkommen des Vorjahres. Wer im Vorjahr 30.000 € verdient hat, muss davon grundsätzlich 4 % in die Riester-Rente einzahlen, um den vollen Satz zu erhalten. 4 % von 30.000 € sind 1.200 €. Von diesem Betrag kann zunächst die Grundzulage von 154 € abgezogen werden, bleiben also noch 1.046 € Eigenbeitrag, von denen zusätzlich die Kinderzulage abgezogen werden darf.
Wer also noch zwei Kinder hat, die nach 2008 geboren wurden, darf weitere 600 € abziehen und muss nur noch 446 € bezahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Theoretisch ist es auch möglich, vollkommen ohne Eigenbeitrag voll zulagenberechtigt zu sein, allerdings muss dann der sogenannte Sockelbeitrag von 60 € jährlich entrichtet werden, damit die Förderfähigkeit nicht entfällt.
Riester-Rente – förderfähige Produkte
Zulagen können nur für Produkte beantragt werden, die über eine Riesterzertifizierung verfügen. Dazu gehören viele Versicherungen, die entweder klassisch oder fondsgebunden angeboten werden und zusätzlich auch einige Fond- und Banksparpläne. Relativ neu ist die Möglichkeit, spezielle Wohn-Riester-Verträge abzuschließen, mit denen der Erwerb einer Immobilie gefördert werden kann. Diese werden in Form von Bausparverträgen oder Krediten angeboten. Eigenheimerwerber können aber auch Kapital aus ihrer normalen Riester-Rente oder einem Banksparplan entnehmen, um das Eigenkapital aufzustocken.



